Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter bsp.oedheim.de veröffentlichte Website der Gemeinde Oedheim. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
- einer am 18.07.2023 durchgeführten Selbstbewertung
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeit und Ausnahme teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Barriere: PDF- und Word-Dokumente:
Beschreibung: Die im Bürgerserviceportal hinterlegten PDF- oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Oedheim versucht der Barrierefreiheit in vollem Umfang nachzukommen. Für die Erstellung der "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente" wurde das benötigte Sonderprogramm beschafft und Beschäftigte wurden eingewiesen. Wir arbeiten daran, die Dokumente und pdf-Dateien zeitnah auf unserem Bürgerserviceportal zur Verfügung zu stellen. Da eine sofortige Umsetzung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist, benötigen wir hierzu noch einige Zeit. Hierzu bitten wir um etwas Geduld. Zudem werden der Gemeinde Oedheim auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Gemeinde Oedheim ist dennoch bemüht und daran interessiert, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
2. Barriere: Fehlen von Inhalten in Gebärdensprache:
Beschreibung: Die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte zu Informationen in Gebärdensprache müssen noch eingestellt werden. Die Navigierung existiert bereits.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde hat vor, die fehlenden Informationen noch auf das Bürgerserviceportal zu stellen. Hierzu benötigt die Gemeinde finanzielle und personelle Ressourcen. Sobald diese vorliegen, werden die fehlenden Inhalte ergänzt. Da eine sofortige Umsetzung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist, benötigen wir hierzu noch einige Zeit. Hierzu bitten wir um etwas Geduld.
3. Barriere: Bilder und Infografiken sind unzureichend mit Textbeschreibungen ergänzt
Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. Da unsere Bildergalerie im Normalfall lediglich bildliche Eindrücke der Gemeinde vermitteln soll, sind nicht alle Bilder mit ausreichender Beschreibung und Betitelung versehen.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt Maßnahmen: Aufgrund des Umfangs und der Art der Fotoalben ist eine individuelle Beschreibung von mehr als 70 Bildern unverhältnismäßig.
Barrierefreie Alternative: Eine kurze Beschreibung des Fotoalbums liegt in Form eines Teasertextes vor. Diese werden von den zuständigen Mitarbeitern im Rathaus ggf. überarbeitet und ergänzt.
4. Barriere: Geomap (interaktiver Ortsplan) ist nicht vollumfänglich barierrefrei
Beschreibung: Die Geomap (interaktiver Ortsplan) in der Fußzeile der Website ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich
Barrierefreie Alternative: Die Adresse des abgebildeten Kartenpins finden Sie ebenfalls nochmal in der Fußzeile der Website.
Unverhältnismäßige Belastung
Die oben aufgeführten Punkte sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.07.2023 erstellt.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Oedheim: E-Mail schreiben
Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer: 0711 279-3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte
https://www.behindertenbeauftragter.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.